

Besonders dann, wenn sich jemand, der unsere Hilfsorganisation noch nicht kennt, mit Gebende Hände und den von uns durchgeführten Projekten beschäftigt, kommt es immer wieder zu Fragen, die wir im folgenden gerne aufgreifen und beantworten:
FRAGE: Arbeiten Sie seriös? Kann ich darauf vertrauen, dass sich niemand an meiner Spende bereichert?
ANTWORT: Die Anforderungen der Finanzämter im Bezug auf die Befreiung gemeinnütziger Organisationen von der Körperschaftsteuer (und damit der Berechtigung, für Ihre Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen) sind sehr hoch. Zum einen müssen sich die Verwaltungskosten in einem begrenzten Rahmen bewegen, zum anderen muss sichergestellt werden, dass die eingegangenen Spenden auch zweckentsprechend und zeitnah (d. h. innerhalb eines Jahres) verwendet werden. Gebende Hände ist nach der letzten uns vorliegenden Bescheinigung des Finanzamtes Bonn-Innenstadt als gemeinnützigen Zwecken dienende Organisation anerkannt und deshalb berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Muster für Ihre Spenden auszustellen. Außerdem werden Buchhaltung und Jahresabschlüsse von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, erstellt. Sie können uns daher unbesorgt Ihre Spende anvertrauen.
FRAGE: Wie wird die Verwendung der Projektgelder vor Ort kontrolliert?
ANTWORT: Die Kontrolle der Mittelverwendung in den Projekten ist dadurch gegeben, dass jeder unserer Projektleiter über jeden einzelnen Betrag, den er von uns erhält, detaillierte Verwendungsberichte erstellt und die Arbeit mit Fotos dokumentiert. Zusätzlich werden die Projekte in Abständen von uns besucht.
Insbesondere bei Ankunft eines Containers achten wir wegen des hohen Wertes darauf, dass immer eine Vertrauensperson zugegen ist, um auch bei der Verteilung der Hilfsgüter die korrekte Abwicklung sicherzustellen.
FRAGE: Wie verteilen Sie die Hilfsgüter an die Notleidenden?
ANTWORT: Unsere Projektleiter übernehmen diese Aufgabe mit ihren Helfern selbst. Unsere Hilfsgüter werden keinem Dritten überlassen. Durch die persönliche Verteilung direkt in die Hände der Hilfsbedürftigen stellen unsere Projektleiter sicher, dass sich nicht irgend jemand unberechtigt daran bereichert.
FRAGE: Kann ich Ihr Hilfsprojekt auch mit einem Sachspenden-Paket unterstützen?
ANTWORT: Es ist für uns ziemlich schwierig, Hilfsgüter von Deutschland aus per Container in unseren Projekten zum Einsatz zu bringen. Denn die Wege in die verschiedenen Armutsländer in Afrika, Asien oder Mittelamerika sind sehr weit, die Fracht ist lange unterwegs und die Transportkosten sind außerordentlich hoch. Darum hat es sich in der Praxis gezeigt, dass es nicht nur einfacher, sondern auch finanziell günstiger ist, die benötigten Dinge möglichst im Land selber zu kaufen oder, wenn das nicht geht, in einem der Nachbarländer. Auf diese Weise konnten wir schon für viele Notleidende sorgen und den Ärmsten der Armen rasche Hilfe bringen.
Wenn eine Firma uns aber größere Mengen an Hilfsgütern zur Verfügung stellen möchte, kann sich eine Verschiffung in die Einsatzgebiete durchaus lohnen. Bitte setzen Sie sich dann wegen der Klärung der Einzelheiten mit uns in Verbindung.
FRAGE: Wieso ist Ihre Organisation eine GmbH?
ANTWORT: Wir haben den Status einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), was dem eines als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Vereins (e.V.) vergleichbar ist. In der Praxis ergeben sich aber Vorteile durch die einfachere Handhabung, die stärkere Kontrolle (ein zusätzlicher Aufsichtsrat) und die finanzielle Absicherung durch das bei der Gründung einzubringende Stammkapital.
FRAGE: Wer sind die Gesellschafter der GmbH, und welche Vergütungen erhalten sie?
ANTWORT: Einziger Gesellschafter unserer Organisation ist die amerikanische Hilfsorganisation „Aid for Starving Children“. Aufgrund dessen gibt es bei uns keinen geschäftsführenden Gesellschafter (als natürliche Person) und auch keine entsprechenden Vergütungen.
Die Geschäfte unserer Hilfsorganisation werden von Pfarrer Horst-Jürgen Kreie als Geschäftsleiter geführt, der ein übliches Gehalt bezieht. Ehepaar Schirrmacher ist für Gebende Hände nur nebenberuflich tätig. Beide erhalten ein Honorar für die gearbeiteten Stunden.
Unsere Satzung legt ausdrücklich fest, dass keine über die übliche Höhe hinausgehenden Vergütungen gezahlt werden dürfen. Daran halten wir uns strikt.
FRAGE: Warum führen Sie kein Spendensiegel?
ANTWORT: Es gibt in Deutschland mehrere Stellen, die Spendensiegel vergeben. Sie haben eines gemeinsam: die Mitgliedschaft kostet Jahr für Jahr mehrere Tausend Euro! Kaum einer unserer Spender, die wir dazu befragt haben, fand, dass wir seine Spenden dazu verwenden sollten, solch ein Siegel zu bezahlen.
Um sicher zu stellen, dass unsere Buchhaltung und die Jahresabschlüsse allen gesetzlichen Vorschriften und unserer Satzung entsprechen, lassen wir sie von einer angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Tätigkeitsschwerpunkt im gemeinnützigen Bereich erstellen. Dabei werden unsere Buchungsbelege auf ihre Plausibilität hin beurteilt. So sind Ihre Spenden sicher.
FRAGE: Wieso steht jedesmal, wenn ich von Ihnen Post bekomme, eine andere Mitgliedsnummer über meiner Adresse?
ANTWORT: Die Nummer über Ihrer Adresse oder auf dem Überweisungsschein ist keine Freundes- oder Spender-Nummer, sondern lediglich eine Referenz-Nummer, die zwei Aufgaben erfüllt: Erstens wird dadurch eine korrekte Verbuchung Ihrer Spende auf Ihrem Spendenkonto sicherstellt und zweitens gibt sie uns einen Hinweis darauf, für welches Projekt Ihre Spende gedacht ist.
FRAGE: Werden Überweisungsscheine bei Ihnen nicht gelesen? Meine Korrektur haben Sie jedenfalls nicht beachtet.
ANTWORT: Der Überweisungsbeleg wird bereits bei Ihrer Bank maschinell verarbeitet. Dabei werden handschriftliche Bemerkungen nicht „gelesen“ und erreichen uns also nicht. Bitte teilen Sie uns Korrekturen auf einem anderen Weg mit. [» Kontakt]